Datenschutz im Verein

Karteikarten und Aktenordner sind Vergangenheit. Daten werden jetzt in Datenbanken gespeichert. Doch:
Welche Daten werden erfasst ? Wer ist verantwortlich ?

Der Datenschutz im Verein

Der Datenschutz im Verein muss gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSGVO), sichergestellt werden. Dazu gehört unter anderem, dass personenbezogene Daten nur für die Zwecke erhoben werden, für die sie bestimmt sind, und dass diese Daten sicher und geschützt aufbewahrt werden. Der Verein sollte auch sicherstellen, dass seine Mitglieder über ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz informiert sind und dass es eine entsprechende Datenschutz-Fachkraft oder einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen gibt. Es ist auch wichtig, regelmäßig die Datenschutzmaßnahmen des Vereins zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Anhaltspunkte zur Umsetzung

Erstellen einer Datenschutzrichtlinie

Eine Datenschutzrichtlinie sollte erstellt werden, die beschreibt, welche Arten von Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden und wie sie geschützt werden.

Informieren der Mitglieder über ihre Rechte

Die Mitglieder des Vereins sollten über ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz informiert werden, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerspruch.

Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte durchgeführt werden, um die Auswirkungen von geplanten Aktivitäten des Vereins auf den Datenschutz zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.

Durchführen von Schulungen

Es sollte Schulungen für alle Mitarbeiter und Vorstände des Vereins durchgeführt werden, damit sie über die Datenschutzbestimmungen und die notwendigen Schritte zur Einhaltung dieser Bestimmungen informiert werden.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzmaßnahmen

Es sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Datenschutzmaßnahmen des Vereins den aktuellen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls angepasst werden.

Benennen einer Datenschutz-Fachkraft oder einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen

Eine Person sollte für die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-bestimmungen im Verein verantwortlich sein.